R-Sätze

1

In trockenem Zustand explosionsgefährlich.

2

Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.

3

Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.

4

Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.

5

Beim Erwärmen explosionsfähig.

6

Mit und ohne Luft explosionsfähig.

7

Kann Brand verursachen.

8

Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.

9

Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.

10

Entzündlich.

11

Leichtentzündlich.

12

Hochentzündlich.

13

Hochentzündliches Flüssiggas.

14

Reagiert heftig mit Wasser.

14/15

Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.

15

Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.

15.1

Reagiert mit Säure unter Bildung hochentzündlicher Gase.

15/29

Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.

16

Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.

17

Selbstentzündlich an der Luft.

18

Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich.

19

Kann explosionfähige Peroxide bilden.

20

Gesundheitsschädlich beim Einatmen.

20K

Auch giftig beim Einatmen.

20/21

Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

20/21K

Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

20/21/22

Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.

20/21/22K

Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

20/22

Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.

20/22K

Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.

21

Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.

21K

Auch gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.

21/22

Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

21/22K

Auch gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

22

Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

22K

Auch gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

23

Giftig beim Einatmen.

23K

Auch giftig beim Einatmen.

23/24

Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

23/24K

Auch giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

23/24/25

Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.

23/24/25K

Auch giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.

23/25

Giftig beim Einatmen und Verschlucken.

23/25K

Auch giftig beim Einatmen und Verschlucken.

24

Giftig bei Berührung mit der Haut.

24K

Auch giftig bei Berührung mit der Haut.

24/25

Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

24/25K

Auch giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

25

Giftig beim Verschlucken.

25K

Auch giftig beim Verschlucken.

26

Sehr giftig beim Einatmen.

26K

Auch sehr giftig beim Einatmen.

26/27

Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut.

26/27K

Auch sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

26/27/28

Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

26/27/28K

Auch sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

26/28

Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.

26/28K

Auch sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.

27

Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.

27A

Sehr giftig bei Berührung mit den Augen.

27AK

Auch sehr giftig bei Berührung mit den Augen.

27K

Auch sehr giftig bei Berührung mit der Haut.

27/28

Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

27/28K

Auch sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

28

Sehr giftig beim Verschlucken.

28K

Auch sehr giftig beim Verschlucken.

29

Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.

30

Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.

31

Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

31.1

Entwickelt bei Berührung mit Alkalien giftige Gase.

32

Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

33

Gefahr kumulativer Wirkungen.

34

Verursacht Verätzungen.

35

Verursacht schwere Verätzungen.

36

Reizt die Augen.

36A

Tränenreizend.

36/37

Reizt die Augen und die Atmungsorgane.

36/37/38

Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.

36/38

Reizt die Augen und die Haut.

37

Reizt die Atmungsorgane.

37/38

Reizt die Atmungsorgane und die Haut.

38

Reizt die Haut.

39

Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.

39/23

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.

39/23/24

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

39/23/24/25

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

39/23/25

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

39/24

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

39/24/25

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

39/25

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

39/26

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.

39/26/27

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

39/26/27/28

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

39/26/28

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

39/27

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

39/27/28

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

39/28

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

40

Irreversibler Schaden möglich.

40/20

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.

40/20/21

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

40/20/21/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

40/20/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

40/21

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

40/21/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

40/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

41

Gefahr ernster Augenschäden.

42

Sensibilisierung durch Einatmen möglich.

42/43

Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.

43

Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

44

Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.

45

Kann Krebs erzeugen.

45.1

Kann Krebs erzeugen (Gefahrstoffverordnung, Gruppe I).

45.2

Kann Krebs erzeugen (Gefahrstoffverordnung, Gruppe II).

45.3

Kann Krebs erzeugen (Gefahrstoffverordnung, Gruppe III).

46

Kann vererbbare Schäden verursachen.

47

Kann Mißbildungen verursachen. (Dieser R-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

48

Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.

48/20

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.

48/20/21

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.

48/20/21/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

48/20/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.

48/21

Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.

48/21/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

48/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.

48/23

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.

48/23/24

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.

48/23/24/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

48/23/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.

48/24

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.

48/24/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

48/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.

49

Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.

50

Sehr giftig für Wasserorganismen.

50/53

Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

51

Giftig für Wasserorganismen.

51/53

Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

52

Schädlich für Wasserorganismen.

52/53

Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

53

Kann in Gewässer längerfristig schädliche Wirkung haben.

54

Giftig für Pflanzen.

55

Giftig für Tiere.

56

Giftig für Bodenorganismen.

57

Giftig für Bienen.

58

Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben.

59

Gefährlich für die Ozonschicht.

60

Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

61

Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

62

Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

63

Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

64

Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

Achtung! N.n.gepr.

Achtung - noch nicht vollständig geprüfter Stoff.

Nach Paragraph 6(4) der Gefahrstoffverordnung sind Stoffe, die nach Paragraph 5 Absatz des Chemikaliengesetzes von der Anmeldung ausgenommen sind und deren Eigenschaften nicht hinreichend bekannt sind, mit dem oben angegebenen Satz zu kennzeichnen. Daneben sind die schon bekannten Eigenschaften auf die übliche Weise (Gefahrsymbol; R/S-Sätze) anzugeben.

Da die Anmeldung nach Paragraph 5 des Chemikaliengesetzes erst ab einer jährlichen Produktion von mindestens 1 Tonne erforderlich ist, können praktisch alle in der Hochschule zu Forschungszwecken erzeugten Chemikalien mit unbekanntem Gefährdungspotential mit diesem Satz gekennzeichnet werden. Es ist also nicht nötig, eigene Untersuchungen zur Gefährdungseinstufung anzustellen.