S-Sätze

1

Unter Verschluß aufbewahren.

1/2

Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.

2

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

3

Kühl aufbewahren.

3/7/9

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

3/9

Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

3/9/14

An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, enfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben).

3/9/14S

An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Säuren aufbewahren.

3/9/14/49

Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben).

3/9/49

Nur im Orginalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

3/14

An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben).

4

Von Wohnplätzen fernhalten.

5

Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben).

5.1

Unter Wasser aufbewahren.

5.2

Unter Petroleum aufbewahren.

5A

Unter Paraffinöl aufbewahren.

5C

Unter Schutzflüssigkeit aufbewahren.

5d

Unter Testbenzin aufbewahren.

6

Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben).

6.1

Unter Stickstoff aufbewahren.

6.2

Unter Argon aufbewahren.

6A

Unter Schutzgas aufbewahren

6B

Unter Stickstoff aufbewahren.

7

Behälter dicht geschlossen halten.

7/8

Behälter trocken und dicht geschlossen halten.

7/9

Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.

7/47

Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... C aufbewahren.

8

Behälter trocken halten.

9

Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.

10

Inhalt feucht halten. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

11

Zutritt von Luft verhindern. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

12

Behälter nicht gasdicht verschließen.

13

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

14

Von ... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben).

14.6

Von Laugen fernhalten.

14.9

Von brennbaren organischen Substanzen fernhalten.

14.11

Von brennbaren Stoffen fernhalten.

15

Vor Hitze schützen.

16

Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.

17

Von brennbaren Stoffen fernhalten.

18

Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.

20

Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

20/21

Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

21

Bei der Arbeit nicht rauchen.

22

Staub nicht einatmen.

23

Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben).

23.2

Dampf nicht einatmen.

23.4

Rauch nicht einatmen.

23.5

Dampf / Aerosol nicht einatmen.

23A

Gas nicht einatmen.

23C

Aerosol nicht einatmen.

24

Berührung mit der Haut vermeiden.

24/25

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

25

Berührung mit den Augen vermeiden.

26

Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

27

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

28

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben).

28.1

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.

28.2

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.

28.3

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife, möglichst auch mit Polyethylenglycol 400.

28.5

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400.

28.6

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400 und anschließend mit viel Wasser.

28A

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Kupfersulfatlösung 2 %.

28B

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Propylenglykol.

28C

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglykol/Ethanol (1:1).

28D

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.

29

Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

30

Niemals Wasser hinzugießen.

31

Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten.

33

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

34

Schlag und Reibung vermeiden. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

35

Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.

35.1

Abfälle und Behälter dürfen erst nach Behandeln mit 2%-iger Natronlauge beseitigt werden.

36

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.

36/37

Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.

36/37/39

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

36/39

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

37

Geeignete Schutzhandschuhe tragen.

37/39

Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

38

Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.

39

Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

40

Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben).

40.1

Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit Wasser reinigen.

40A

Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit Jodkohle reinigen.

41

Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

42

Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben).

43

Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden").

43.1

Zum Löschen Wasser verwenden.

43.6

Zum Löschen Sand, kein Wasser verwenden.

43.7

Zum Löschen Metallbrandpulver, kein Wasser verwenden.

44

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).

45

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).

46

Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

47

Nicht bei Temperaturen über ... C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben).

4730

Nicht bei Temperaturen über 30 C aufbewahren.

4740

Nicht bei Temperaturen über 40 C aufbewahren.

47/49

Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren.

48

Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben).

48A

Feucht halten mit Wasser.

49

Nur im Originalbehälter aufbewahren.

50

Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben).

50.1

Nicht mischen mit Säuren.

50.3

Nicht mischen mit Säuren, starken Basen, Buntmetallen und deren Salzen.

51

Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.

52

Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.

53

Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

54

Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.

55

Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln.

56

Diesen Stoff und seinen Behälter auf ensprechend genehmigter Sondermülldeponie entsorgen.

57

Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

58

Als gefährlichen Abfall entsorgen.

59

Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.

60

Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

61

Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

62

Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.